Vortrag: "Klimaflucht – ein Fall für das Völkerrecht?"
60 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Eine Ursache ist der Klimawandel mit all seinen Auswirkungen. Seit dem Asylantrag von Herrn Teitiota in Neuseeland, dessen Heimatinsel Kiribati durch den ansteigenden Meeresspiegel bedroht ist, ist das Thema „Klimaflucht“ in der Rechtspraxis angekommen. Aber was sind „Klimaflüchtlinge“ und wie werden sie rechtlich behandelt?
Am 11. Dezember 2015 wurde von der Refugee Law Clinic und dem EPIZ im Zentralen Hörsaalgebäude der Uni Göttingen ein Vortrag über Klimaflüchtlinge organisert. Anna Halbig präsentierte einen Vortrag mit anschließender Diskussion.
Als Einführung in das Thema berichtete Halbig von zwei Menschen aus Panama, die auf einer Insel gelebt haben und durch den Anstieg des Meeresspiegels ihre Heimat verlassen mussten. Solche Schicksale gibt es immer häufiger, vor allem in sogenannten Entwicklungsländern, obwohl diese im Gegensatz zu den Industrieländern am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich sind. Konkrete Zahlen gibt es kaum, da es häufig schwierig ist Fluchtgründe zu definieren. Problematisch wird es, wenn Menschen durch den Klimawandel gezwungen werden ihr Land zu verlassen.
Um offiziell als Flüchtling nach der Genfer Konvention anerkannt zu werden und somit in einem anderen Land Asyl zu erhalten, muss das Leben der Person bedroht sein. Darunter fallen Verfolgung, Bedrohung durch den Staat oder eine spezifisch auf die bestimmte Menschen gerichtete Gefahr. Klimaflüchtlinge fallen unter keine dieser Kategorien, was die Flucht aus ihrer Situation schwierig macht. Um diese Gesetze zu ändern, müsste die EU einstimmig neue Gesetze beschließen.
Eine größere Hoffnung sieht Halbig in den internationalen Klimaverhandlungen. Hier sollen soziale Auswirkungen mitgedacht werden. Inwiefern daraus Ansprüche für einzelne Menschen abzuleiten seien, bleibe aber abzuwarten.